In einem Badezimmer befindet sich ein Schimmelpilzbefall oberhalb von dem Fliesenspiegel. In Eigenleistung wurde ein Duschkopfhalter in ca. 2,0 m Höhe angebracht. Der niedrige Fliesenspiegel lässt das Duschen im Stehen nicht zu. Es handelt sich um eine falsche Nutzung.


Schimmelpilzbefall im Edgeschoss an der Wand über dem Fußboden. In diesem Fall ist Feuchtigkeit von der Kellerwand in die Erdgeschosswand gezogen und hat zu dem Befall geführt.

 


Schimmelpilzbefall an einem Rollladenkasten. Der Rollladenkasten ist in diesem Fall innenseitig nicht mit einer Wärmedämmung versehen und stellt eine unzulässige Wärmebrücke dar. Die Wasserkondensatbildung an der Fläche hat zu dem Schimmelpilzbefall geführt.